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Aktuelles

Info aus dem SMS zur Impfpriorisierung

Veröffentlicht von Volkmar Lehnert (admin_2) am 21.04.2021
Aktuelles >>

Ohne dass wir vom Sächischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr eine direkte Antwort auf unser Forderungsschreiben erhalten haben, weisen wir hiermit auf die redaktionellen Änderungen zum 22.04.2021 bzgl. der Aufstellung der Priorisierung für die SARS-CoV-2-Impfung in Sachsen hin.

Laut Priorisierungsliste wird demnach in Schutzimpfungen mit höchster Priorität (§ 2 CoronaImpfV), hoher Priorität (§ 3 CoronaImpfV) und erhöhter Priorität (§ 4 CoronaImpfV) unterschieden. Unter letztgenannter Kategorie seien demnach auch Personen zu fassen

  • "die in Einrichtungen und Diensten der Kinder- und Jugendhilfe und in Schulen tätig sind, die keine allgemeinbildenden Schulen oder berufsbildenden Schulen sind"
  • "bei denen aufgrund ihrer Arbeits- oder Lebensumstände ein deutlich erhöhtes Risiko einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht."

Das Schreiben finden Mitglieder im internen Bereich .

Zuletzt geändert am: 21.04.2021 um 12:34

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Datum und Uhrzeit
07.05.2020 (10:00 Uhr)
Ende
07.05.2020 (11:30 Uhr)
Referent
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Kategorie
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Um den negativen Auswirkungen von Corona zu begegnen, wurden auf Bundes- und Landesebene verschiedene Fördermöglichkeiten eingeführt. Ziel ist es, betroffene Unternehmen und (Solo-)Selbstständige, aber auch Arbeitnehmende in dieser schwierigen Zeit schnell und unbürokratisch zu unterstützen.

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Um teilnehmen zu können, bitten wir Sie um Anmeldung bei:

Marcus Schaub – schaub@vhs-sachsen.de – 0351 43 70 70 50

Bitte teilen Sie uns mit, in welcher Branche Sie tätig sind und wie viele Mitarbeitende Ihr Unternehmen hat. Dies gibt uns die Möglichkeit, konkret auf die persönlichen Bedarfe einzugehen und spezifische Fragen der Teilnehmenden beantworten zu können.

Für eine weiterführende Beratung stehen Ihnen die Fachinformationszentren Zuwanderung in Chemnitz, Dresden und Leipzig gern zur Verfügung.

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